Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

HGB § 419 Beförderungs- und Ablieferungshindernisse

HGB § 419 Beförderungs- und Ablieferungshindernisse

[ Auszug: (1) Wird vor Ankunft des Gutes an der für die Ablieferung vorgesehenen Stelle erkennbar, daß die Beförderung nicht vertragsgemäß durchgeführt werden kann, ode ... ]